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Beitragsordnung

Beitragsornung des Wassersportclub am Mellensee e.V.

Beiträge

Aktive Mitgliederpro Monat / pro Jahr
Erwachsene
15,00 € / 180,- €
Judendliche von 7-18 Jahre
5,- € / 60,- €
Auszubildende
10,- € / 120,- €
Familien
30,- € / 360,- €
Alleinerziehende Eltern
15,- € / 180,- €

Bei den Beiträgen für Familie bzw. Alleinerziehende Eltern werden Jugendliche bis 16 Jahre mit einbezogen.

Passive Mitgliederpro Jahr
Fördermitglieder
40,- €

Bei ruhenden Mitgliedschaften sind mindestens die Beiträge zum Landessportbund Brandenburg bzw. dem Verband Brandenburgischer Segler zu zahlen, sofern diese anfallen.

Gebühren

Um aktives Mitglied im Wassersportclub am Mellensee e.V. zu werden, ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von drei Mitgliedsbeiträgen zu entrichten. Aufnahmegebühren sind nach einer Probezeit von 3 Monaten fällig.

Geländenutzung

ÜbernachtungskostenPreis Energie und Wasser
Bungalownutzung von aktiven Mitgliedern
20,- € monatlich pro Zimmer
7,50 € pro Person
Bungalownutzung von Fördermitgliedern
5,- € pro Person und Nacht
inkl.
Übernachtung im Zelt von Fördermitgliedern
keine
2,- € pro Peron und Nacht
Bungalownutzung von externen Gästen
10,- € pro Person und Nacht
inkl.
Übernachtung im Zelt von externen Gästen
keine
5,- € pro Person und Nacht
Tagesgäste ab 6 Std.
2,50 € pro Person und Tag
inkl.
Fördermitglied als Tagesgast ab 6 Std.
keine
inkl.

Kaution

Bei dauerhafter Aushändigung von Schlüsseln zu Vereinsgeländen und -gebäuden wird eine Kaution von 15,00 € pro Schlüssel erhoben.

Spenden

Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern werden im sog. Listenverfahren vom Kassenwart entgegengenommen und in Abständen dem Verein gutgeschrieben. Der Spender erhält danach eine offizielle Spendenquittung mit allen Vergünstigungen, die sich daraus ergeben.

Liegegebühren

Aktive Mitglieder des WSC am Mellensee e.V. sind von Liegegebühren für ein eigenes Boot befreit. Für weitere Boote werden Liegegebühren wie für Nichtvereinsmitglieder erhoben.

Der WSC ist daran interessiert nur für aktiv genutzte Boote auf dem Vereinsgelände einen Liegeplatz zur Verfügung zu stellen. Bei längerfristigen Einlagerungen kann ein Gremium aus Vorstand und Hafenmeister entscheiden, ob der Halter aufgefordert wird, das Objekt vom Gelände zu entfernen. Die Toleranzzeit kann je nach Situation und Aktivität unterschiedlich bemessen werden.

Der Hafenmeister entscheidet in Absprache mit dem Vorstand über die Vergabe der Liegeplätze.

Wasserliegeplätze

Kosten
Tageslieger
1,50 € pro lfm. Meter
Dauerlieger (ab 4 Wochen) Boote bis 5 m Länge
50,- € pro angefangenen Monat
Dauerlieger (ab 4 Wochen) Boote über 5 m Länge
65,- € pro angefangenen Monat

Landliegeplätze für Boote/Fahrzeug/Trailer bis 1,80 m Breite und bis 5,00 m Länge

Kosten
April bis Oktober
20,- € pro angefangenen Monat
November bis März
15,- € pro angefangenen Monat

Landliegeplätze für Boote/Fahrzeug/Trailer über 1,80 m Breite oder über 5,00 m Länge

Kosten
April bis Oktober
40,- € pro angefangenen Monat
November bis März
30,- € pro angefangenen Monat
Stand 16. Juli 2022